Eremit (Osmoderma eremita)
Im Rahmen der kreisweisen
Erfassungen in Vorbereitung des
Landesweiten Artenmonitorings der
Arten der Anhänge II und IV in
Mecklenburg-Vorpommern (2002-
2008) konnte die Verbreitung des
Käfers abgeklärt werden. Daneben wurden auch zahlreiche
Erkenntnisse zur Biologie speziell des Eremiten gewonnen.
Diese wurden im Rahmen der Untersuchungen im Spreewald
(Projekt METHUSALEM 2008-2010) noch wesentlich vertieft.
Hierbei wurde speziell in der Gemeinde Burg (Brandenburg)
eine Grundlagenerfassung durchgeführt. In den über 150
Populationen werden weitergehende Parameter zur Aut- und
Demökologie erfasst. Weitere Angaben zur Biologie,
Taxonomie und zur Lebensraumbewertung finden sich unter
www.osmoderma.info.
Im Rahmen der landesweiten Managementplanung für den
Eremiten in Brandenburg wurden weitere Erkenntnisse bei der
Bearbeitung der südbrandenburgischen Verbreitungszentren
gewonnen.
Heldbock (Cerambyx cerdo)
Der Heldbock ist in den Anhängen II
und IV der FFH-Richtlinie gelistet
(Richtlinie 92/43/EWG, 1992 und
1997). Vom Landesamt für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburg wurde ein landesweiter
Managementplan mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet:
•
Komplettierung der Erstbestandserfassung,
•
Bewertung des Erhaltungszustandes der bekannten
(Meta-) Populationen,
•
Auswahl und Darstellung geeigneter Referenzvorkommen.
Ziel ist es, den Erhaltungszustand der Art in der zu
betrachtenden Region zukünftig in einem vertretbaren
zeitlichen und finanziellen Aufwand von Erhaltungs- und
Entwicklungsmaßnahmen dauerhaft einschätzen und
bewerten zu können. In Auswertung aller Ergebnisse soll diese
Studie darüber hinaus eine Entscheidungs- und
Handlungshilfe für alle von Heldbockvorkommen Betroffenen
sein, um negative Einflüsse auf
Populationen und Lebensräume des
Heldbocks zu minimieren und die Art
durch gezielte Schutzmaßnahmen zu
erhalten und nach Möglichkeit zu
fördern.
Dabei kommen die gewonnenen Erkenntnisse aus einem
Umsiedlungsprojekt aus dem Jahre 1999 in Mecklenburg-
Vorpommern zugute.
Hirschkäfer (Lucanus cervus)
Der Hirschkäfer ist im Anhang II der
FFH-Richtlinie gelistet. Die Art ist in
Dänemark ausgestorben, der letzte
belegte Nachweis stammt aus dem
Jahr 1952. Im Umfeld der Ostsee
besteht eine Verbreitungslücke des
Hirschkäfers zwischen deutschen und polnischen Vorkommen
und Vorkommen in Südschweden, wo sich der Käfer nur noch
auf kleiner werdende Gebiete konzentriert. Aus diesem
Grunde ist eine Wiederansiedlungsmaßnahme in Dänemark in
Jægersborg Dyrehave, nördlich von Kopenhagen, FFH-Gebiet
(SCI) no. DK002X338 in den Jahren 2013 und 2014 geplant und
durchgeführt worden. Die Sammlung von Hirschkäfern in
Deutschland ist ein Schlüsselelement der Wiederansiedlung
des Hirschkäfers in Dänemark, welche vom Dänischen
Parlament beschlossen wurde. Die Oberste
Naturschutzbehörde des Dänischen Ministeriums für Umwelt
ist für die Ausführung der Wiederansiedlung verantwortlich.
Zeitgleich wurde ein landesweites
Monitoringprogramm zur Art in
Brandenburg durchgeführt. Dabei
sind zunächst (möglichts alle)
Vorkommen erfasst und kontrolliert
worden. Sehr wichtig war hierbei die
Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Naturschutz-
fachbehörden sowie weiteren Institutionen. Auch die Ergeb-
nisse der Erfassungen, die im Rahmen der Gebietsmanage-
mentpläne getätigt wurden, flossen in die Arbeit ein. So zeigte
sich, dass mit Ausnahme der Daten aus dem Bereich der
Lausitz und dem Raum zwischen Bad
Belzig und Luckenwalde alle
südbrandenburgischen Nachweise
einer einzigen Metapopulation
zuzurechnen sind. Bezieht man nun
noch die trotz Bemühungen relativ
„dünne“ Datenlage in diesen Bereichen mit ein, dann steht zu
vermuten, dass der gesamte südbrandenburgische Raum
durch eine Metapopulation des Hirschkäfers besiedelt ist. Um
eine weitere Möglichkeit der Datenerfassung zu nutzen, wurde
ein digitales Meldeformular auf der eigens eingerichteten
Homepage www.hirschkaefer.info eingerichtet. Auf dieser
Webseite finden sich weitere Angaben zu dem Käfer sowie
Verbreitungskarten für die Bundesländer Mecklenburg-
Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.
Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus)
Der Scharlachkäfer ist in den
Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie
gelistet. Die Art ist kürzlich sowohl in
Brandenburg als auch in
Mecklenburg-Vorpommern nach-
gewiesen worden. Als Bewohner der
Weich- und Hartholzaue in Überflutungsgebieten von Flüssen
und Bächen ist die Art insbesondere in alten Pappelbeständen
nachgewiesen worden. Besiedelt werden nicht nur alte und
umfängliche Bäume, sondern auch jüngere Bestände mit
abgestorbenen Exemplaren werden angenommen.
Der auffällig flache und rot gefärbte
Käfer lebt von Frühherbst bis zum
Frühjahr; im Winter sind die
Individuen unter der eher trockneren
Rinde von (noch stehenden) Pappeln
zu finden. Die bernsteinfarbene Larve
hingegen lebt in der feuchten, noch fest anhaftenden, noch
nicht zersetzten Bastschicht absterbender oder bereits
abgestorbener Bäume. Diese unterschiedliche Substratwahl
von Käfern und Larven bedingen, dass kaum sowohl Käfer als
auch Larven an einem besiedelten Baum zu finden sind.
Gefährdet ist die Spezies durch
regelmäßige Durchforstung, kurze
Umtriebszeit, Bestandesumwandlung,
selektive Entnahme von Totholz als
Brennholz, Beseitigung alter
Pappelbestände infolge
Verkehrssicherung, natürlichen Zerfall bzw. teilweise
Entnahme von Brutbäumen durch Biber. Die Folge ist das
Fehlen eines kontinuierlichen Angebotes von Alt- und Totholz.
Momentan wird an der Aktualisierung der Kenntnisse zur
Verbreitung in den beiden Bundesländern gearbeitet.
Xylobionte Käfer der
Anhänge der FFH-Richtlinie