FFH- und SPA-Verträglichkeits(vor)prüfungen
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie ist bei Maßnahmen
durchzuführen, die negative Auswirkungen für ein Natura 2000 Gebiet haben können. Nach
Darstellung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Gebietes kommt es zu einer
Abschätzung der Wirkungen der geplanten Maßnahmen auf diese. Dazu erfolgt eine Ermittlung,
Beschreibung und Analyse der Bestandssituation gemäß der FFH-Richtlinie , also der
Lebensräume und Arten der AnhängeI und II der FFH-Richtlinie bzw. EU-Vogelschutzrichtlinie, und
deren günstiger Erhaltungszustand.
Sollten Wechselwirkungen mit anderen geplanten Maßnahmen möglich sein, so werden auch
diese in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das relevante Gebiet geprüft. Dies geschieht
insbesondere im Hinblick auf die für das Natura 2000 Gebiet formulierten Entwicklungsziele.
Sind Folgen nicht auszuschließen, werden Alternativen und/oder Vermeidungs-, Minderungs-
bzw. Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die einen nachhaltigen Erhalt oder aber die
Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der relevanten Arten bzw.
Lebensraumtypen garantieren.
Als Ergebnis der FFH- bzw. SPA-Verträglichkeits(vor)prüfung wird eine Aussage darüber getroffen,
ob das Vorhaben verträglich i.S.d. § 34 BNatSchG ist oder nicht.
Referenz zu den Leistungen
FFH- und SPA-Verträglichkeits(vor)prüfungen
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6
der FFH-Richtlinie ist bei Maßnahmen
durchzuführen, die negative Auswirkungen
für ein Natura 2000 Gebiet haben können.
Nach Darstellung des Schutzzwecks und der
Erhaltungsziele des Gebietes kommt es zu
einer Abschätzung der Wirkungen der
geplanten Maßnahmen auf diese. Dazu
erfolgt eine Ermittlung, Beschreibung und
Analyse der Bestandssituation gemäß der FFH-Richtlinie , also
der Lebensräume und Arten der AnhängeI und II der FFH-
Richtlinie bzw. EU-Vogelschutzrichtlinie, und deren günstiger
Erhaltungszustand.
Sollten Wechselwirkungen mit anderen geplanten Maßnahmen
möglich sein, so werden auch diese in Hinblick auf ihre
Auswirkungen auf das relevante Gebiet geprüft. Dies geschieht
insbesondere im Hinblick auf die für das Natura 2000 Gebiet
formulierten Entwicklungsziele.
Sind Folgen nicht auszuschließen, werden Alternativen
und/oder Vermeidungs-, Minderungs- bzw.
Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die einen nachhaltigen
Erhalt oder aber die Wiederherstellung des günstigen
Erhaltungszustandes der relevanten Arten bzw.
Lebensraumtypen garantieren.
Als Ergebnis der FFH- bzw. SPA-Verträglichkeits(vor)prüfung
wird eine Aussage darüber getroffen, ob das Vorhaben
verträglich i.S.d. § 34 BNatSchG ist oder nicht.
Referenz zu den Leistungen