Groß- und MittelsäugerMittel- und Großsäuger besitzen artspezifisch teilweise sehr große Raumansprüche. Aus diesem Grund sind genaue flächenbezogene Aussagen über Bestandsdichten der meisten Säugetierarten sowie deren Migration generell nur unter sehr großem Aufwand möglich. Dementsprechend erfolgt v. a. in Bereichen der Eingriffsplanung häufig lediglich eine qualitative Erfassung. Groß- und Mittelsäuger werden dabei direkt über Sichtungen oder indirekt über Trittsiegel, Losung, Fraßreste, Fell- oder Totfunde, etc. festgestellt. Zusätzlich erfolgen im Rahmen von Konsultationen der örtlichen Jagdausübenden bzw. Förster neben der Abfrage nach den Erfahrungen und Sichtungen auch Auswertungen der aktuellen Jagdstrecken aus dem betreffenden Raum sowie Nachfragen bezüglich Fallwild/Wildunfällen bei der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Unteren Jagdbehörde. Zusätzlich kommen oftmals Wildkameras zum Einsatz. Diese durch Bewegungs- und Wärmesensor selbstauslösenden Kameras werden zumeist an den Hauptwechseln möglichst eingriffsnah postiert.Insbesondere die beiden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra), sind in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Untersuchungen gewesen. Auch der Wolf ist mittlerweile Gegenstand zahlreicher gutachterlicher Betrachtungen.
Groß- und MittelsäugerMittel- und Großsäuger besitzen art-spezifisch teilweise sehr große Raum-ansprüche. Aus diesem Grund sind genaue flächenbezogene Aussagen über Bestandsdichten der meisten Säugetierarten sowie deren Migration generell nur unter sehr großem Aufwand möglich. Dementsprechend erfolgt v. a. in Bereichen der Eingriffsplanung häufig lediglich eine qualitative Erfassung. Groß- und Mittelsäuger werden dabei direkt über Sichtungen oder indirekt über Trittsiegel, Losung, Fraßreste, Fell- oder Totfunde, etc. festgestellt. Zusätzlich erfolgen im Rahmen von Konsultationen der örtlichen Jagdausübenden bzw. Förster neben der Abfrage nach den Erfahrungen und Sichtungen auch Auswertungen der aktuellen Jagdstrecken aus dem betreffenden Raum sowie Nachfragen bezüglich Fallwild/Wildunfällen bei der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Unteren Jagdbehörde. Zusätzlich kommen oftmals Wildkameras zum Einsatz. Diese durch Bewegungs- und Wärmesensor selbstauslösenden Kameras werden zumeist an den Hauptwechseln möglichst eingriffsnah postiert.Insbesondere die beiden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra), sind in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Untersuch-ungen gewesen. Auch der Wolf ist mittlerweile Gegenstand zahlreicher gutachterlicher Betrach-tungen.