Flora und Vegetation

Biotopkartierung Bei der Kartierung von Biotoptypen werden Vegetation und Habitatstrukturen erfasst. Dazu gehören neben dem floristischen Arteninventar Standortmerkmale wie Trophie, Feuchtigkeit, Substrat, Relief, Nutzung, landschaftliche Einbindung und anderes mehr. In den Landesnaturschutzgesetzen werden geschützte Biotoptypen definiert, für die Bundesebene gibt es Angaben zur Gefährdung der Biotoptypen. Die Zuordnung zu FFH- Lebensraumtypen ist möglich. Die Biotopkartierung ist eine Voraussetzung für die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung (EAB). Für die Kartierung werden aus Luftbildern und Luftbildinterpretationen sowie topographischen, geologischen und forstlichen Standortskarten Vorinformationen gewonnen, die für den Umfang der Kartierung und für die Arbeitsweise von Bedeutung sind. Die Kartierung erfolgt durch die Begehung des Untersuchungsgebietes. Biotope werden nach den landesweit gültigen Kartieranleitungen kartiert. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach der Naturraumausstattung. Kuppige Gebiete mit kleinräumigem Wechsel von Gehölzen, Gewässern und Offenlandschaften sind z.B. eher anspruchsvoll. In strukturarmen Agrarlandschaften ist der Arbeitsaufwand dagegen vergleichsweise gering. FFH-Lebensraumtypen Im Rahmen z. B. von FFH-Verträglichkeitsprüfungen und der NATURA-2000-Berichtspflichten ist die Erfassung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen notwendig. Die Biotopkartieranleitungen der Länder werden in der Regel zur Ausweisung von FFH- Lebensraumtypen genutzt. Bei der Bewertung der Lebensraumtypen fließen zusätzliche Parameter ein, die eine Einschätzung der Habitatausstattung, des Arteninventars und der Beeinträchtigungen ermöglichen. Der allgemeine Bewertungsrahmen richtet sich nach den Empfehlungen der Expertengruppen der Länder und des Bundes. Länderweise wird dieser Rahmen konkretisiert. Pflanzengesellschaften und Vegetation Ein stetes Vorkommen bestimmter Artenkombinationen eines Standortes stellt ein Abbild der langfristigen abiotischen und biotischen Umweltverhältnisse dar. Folglich ist die Vegetation als ein guter Deskriptor dieser Verhältnisse anzusehen. Die Erhebung von Vegetationsaufnahmen und ihre anschließende Bearbeitung erfolgt nach der Methodik von BRAUN-BLANQUET (1964). Bei der Auswahl der Untersuchungsflächen wird darauf geachtet, dass die Aufnahmeflächen standörtlich und floristisch homogen sind. Die Größe der Flächen muss die Erfassung der typischen Pflanzenarten ermöglichen. Für jede Pflanze wird der Deckungsgrad bzw. die Häufigkeit ermittelt. Im Rahmen der pflanzensoziologischen Auswertung werden Vegetationsaufnahmen mit ähnlichen, charakteristischen Artenkombinationen im Zuge der Tabellenarbeit nach floristischer Übereinstimmung geordnet und Pflanzengesellschaften zugeordnet. Unter Berücksichtigung der ökologischen Standortsfaktoren werden Vegetationsformen abgeleitet. Referenz zu den Leistungen

Flora und Vegetation

Biotopkartierung Bei der Kartierung von Biotoptypen werden Vegetation und Habitatstrukturen erfasst. Dazu gehören neben dem floristischen Arteninventar Standortmerkmale wie Trophie, Feuchtigkeit, Substrat, Relief, Nutzung, landschaftliche Einbindung und anderes mehr. In den Landesnaturschutzgesetzen werden geschützte Biotoptypen definiert, für die Bundesebene gibt es Angaben zur Gefährdung der Biotoptypen. Die Zuordnung zu FFH- Lebensraumtypen ist möglich. Die Biotopkartierung ist eine Voraussetzung für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (EAB). Für die Kartierung werden aus Luftbildern und Luftbildinterpretationen sowie topographischen, geologischen und forstlichen Standortskarten Vorinformationen gewonnen, die für den Umfang der Kartierung und für die Arbeitsweise von Bedeutung sind. Die Kartierung erfolgt durch die Begehung des Untersuchungsgebietes. Biotope werden nach den landesweit gültigen Kartieranleitungen kartiert. Der Arbeitsaufwand richtet sich nach der Naturraumausstattung. Kuppige Gebiete mit kleinräumigem Wechsel von Gehölzen, Gewässern und Offenlandschaften sind z.B. eher anspruchsvoll. In strukturarmen Agrarlandschaften ist der Arbeitsaufwand dagegen vergleichsweise gering. FFH-Lebensraumtypen Im Rahmen z. B. von FFH- Verträglichkeitsprüfungen und der NATURA-2000-Berichtspflichten ist die Erfassung und Bewertung von FFH- Lebensraumtypen notwendig. Die Biotopkartieranleitungen der Länder werden in der Regel zur Ausweisung von FFH- Lebensraumtypen genutzt. Bei der Bewertung der Lebensraumtypen fließen zusätzliche Parameter ein, die eine Einschätzung der Habitatausstattung, des Arteninventars und der Beeinträchtigungen ermöglichen. Der allgemeine Bewertungsrahmen richtet sich nach den Empfehlungen der Expertengruppen der Länder und des Bundes. Länderweise wird dieser Rahmen konkretisiert. Pflanzengesellschaften und Vegetation Ein stetes Vorkommen bestimmter Artenkombinationen eines Standortes stellt ein Abbild der langfristigen abiotischen und biotischen Umweltverhältnisse dar. Folglich ist die Vegetation als ein guter Deskriptor dieser Verhältnisse anzusehen. Die Erhebung von Vegetationsaufnahmen und ihre anschließende Bearbeitung erfolgt nach der Methodik von BRAUN-BLANQUET (1964). Bei der Auswahl der Untersuchungsflächen wird darauf geachtet, dass die Aufnahmeflächen standörtlich und floristisch homogen sind. Die Größe der Flächen muss die Erfassung der typischen Pflanzenarten ermöglichen. Für jede Pflanze wird der Deckungsgrad bzw. die Häufigkeit ermittelt. Im Rahmen der pflanzensoziologischen Auswertung werden Vegetationsaufnahmen mit ähnlichen, charakteristischen Artenkombinationen im Zuge der Tabellenarbeit nach floristischer Übereinstimmung geordnet und Pflanzengesellschaften zugeordnet. Unter Berücksichtigung der ökologischen Standortsfaktoren werden Vegetationsformen abgeleitet. Referenz zu den Leistungen