Flora und Vegetation
Biotopkartierung
Bei der Kartierung von Biotoptypen werden Vegetation und Habitatstrukturen erfasst. Dazu
gehören neben dem floristischen Arteninventar Standortmerkmale wie Trophie, Feuchtigkeit,
Substrat, Relief, Nutzung, landschaftliche Einbindung und anderes mehr.
In den Landesnaturschutzgesetzen werden geschützte Biotoptypen definiert, für die
Bundesebene gibt es Angaben zur Gefährdung der Biotoptypen. Die Zuordnung zu FFH-
Lebensraumtypen ist möglich. Die Biotopkartierung ist eine Voraussetzung für die Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung (EAB).
Für die Kartierung werden aus Luftbildern und Luftbildinterpretationen sowie topographischen,
geologischen und forstlichen Standortskarten Vorinformationen gewonnen, die für den Umfang
der Kartierung und für die Arbeitsweise von Bedeutung sind. Die Kartierung erfolgt durch die
Begehung des Untersuchungsgebietes.
Biotope werden nach den landesweit gültigen Kartieranleitungen kartiert. Der Arbeitsaufwand
richtet sich nach der Naturraumausstattung. Kuppige Gebiete mit kleinräumigem Wechsel von
Gehölzen, Gewässern und Offenlandschaften sind z.B. eher anspruchsvoll. In strukturarmen
Agrarlandschaften ist der Arbeitsaufwand dagegen vergleichsweise gering.
FFH-Lebensraumtypen
Im Rahmen z. B. von FFH-Verträglichkeitsprüfungen und der NATURA-2000-Berichtspflichten ist
die Erfassung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen notwendig. Die
Biotopkartieranleitungen der Länder werden in der Regel zur Ausweisung von FFH-
Lebensraumtypen genutzt.
Bei der Bewertung der Lebensraumtypen fließen zusätzliche Parameter ein, die eine
Einschätzung der Habitatausstattung, des Arteninventars und der Beeinträchtigungen
ermöglichen. Der allgemeine Bewertungsrahmen richtet sich nach den Empfehlungen der
Expertengruppen der Länder und des Bundes. Länderweise wird dieser Rahmen konkretisiert.
Pflanzengesellschaften und Vegetation
Ein stetes Vorkommen bestimmter Artenkombinationen eines Standortes stellt ein Abbild der
langfristigen abiotischen und biotischen Umweltverhältnisse dar. Folglich ist die Vegetation als
ein guter Deskriptor dieser Verhältnisse anzusehen.
Die Erhebung von Vegetationsaufnahmen und ihre anschließende Bearbeitung erfolgt nach der
Methodik von BRAUN-BLANQUET (1964). Bei der Auswahl der Untersuchungsflächen wird darauf
geachtet, dass die Aufnahmeflächen standörtlich und floristisch homogen sind. Die Größe der
Flächen muss die Erfassung der typischen Pflanzenarten ermöglichen. Für jede Pflanze wird der
Deckungsgrad bzw. die Häufigkeit ermittelt.
Im Rahmen der pflanzensoziologischen Auswertung werden Vegetationsaufnahmen mit
ähnlichen, charakteristischen Artenkombinationen im Zuge der Tabellenarbeit nach floristischer
Übereinstimmung geordnet und Pflanzengesellschaften zugeordnet. Unter Berücksichtigung der
ökologischen Standortsfaktoren werden Vegetationsformen abgeleitet.
Referenz zu den Leistungen
Flora und Vegetation
Biotopkartierung
Bei der Kartierung von Biotoptypen
werden Vegetation und
Habitatstrukturen erfasst. Dazu
gehören neben dem floristischen
Arteninventar Standortmerkmale wie
Trophie, Feuchtigkeit, Substrat, Relief,
Nutzung, landschaftliche Einbindung und anderes mehr.
In den Landesnaturschutzgesetzen werden geschützte
Biotoptypen definiert, für die Bundesebene gibt es Angaben
zur Gefährdung der Biotoptypen. Die Zuordnung zu FFH-
Lebensraumtypen ist möglich. Die Biotopkartierung ist eine
Voraussetzung für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (EAB).
Für die Kartierung werden aus
Luftbildern und
Luftbildinterpretationen sowie
topographischen, geologischen und
forstlichen Standortskarten
Vorinformationen gewonnen, die für
den Umfang der Kartierung und für die Arbeitsweise von
Bedeutung sind. Die Kartierung erfolgt durch die Begehung
des Untersuchungsgebietes.
Biotope werden nach den landesweit gültigen
Kartieranleitungen kartiert. Der Arbeitsaufwand richtet sich
nach der Naturraumausstattung. Kuppige Gebiete mit
kleinräumigem Wechsel von Gehölzen, Gewässern und
Offenlandschaften sind z.B. eher anspruchsvoll. In
strukturarmen Agrarlandschaften ist der Arbeitsaufwand
dagegen vergleichsweise gering.
FFH-Lebensraumtypen
Im Rahmen z. B. von FFH-
Verträglichkeitsprüfungen und der
NATURA-2000-Berichtspflichten ist die
Erfassung und Bewertung von FFH-
Lebensraumtypen notwendig. Die
Biotopkartieranleitungen der Länder
werden in der Regel zur Ausweisung von FFH-
Lebensraumtypen genutzt.
Bei der Bewertung der Lebensraumtypen fließen zusätzliche
Parameter ein, die eine Einschätzung der Habitatausstattung,
des Arteninventars und der Beeinträchtigungen ermöglichen.
Der allgemeine Bewertungsrahmen richtet sich nach den
Empfehlungen der Expertengruppen der Länder und des
Bundes. Länderweise wird dieser Rahmen konkretisiert.
Pflanzengesellschaften und Vegetation
Ein stetes Vorkommen bestimmter
Artenkombinationen eines Standortes
stellt ein Abbild der langfristigen
abiotischen und biotischen
Umweltverhältnisse dar. Folglich ist
die Vegetation als ein guter
Deskriptor dieser Verhältnisse anzusehen.
Die Erhebung von Vegetationsaufnahmen und ihre
anschließende Bearbeitung erfolgt nach der Methodik von
BRAUN-BLANQUET (1964). Bei der Auswahl der
Untersuchungsflächen wird darauf geachtet, dass die
Aufnahmeflächen standörtlich und floristisch homogen sind.
Die Größe der Flächen muss die Erfassung der typischen
Pflanzenarten ermöglichen. Für jede Pflanze wird der
Deckungsgrad bzw. die Häufigkeit ermittelt.
Im Rahmen der
pflanzensoziologischen Auswertung
werden Vegetationsaufnahmen mit
ähnlichen, charakteristischen
Artenkombinationen im Zuge der
Tabellenarbeit nach floristischer
Übereinstimmung geordnet und Pflanzengesellschaften
zugeordnet. Unter Berücksichtigung der ökologischen
Standortsfaktoren werden Vegetationsformen abgeleitet.
Referenz zu den Leistungen