Avifaunistische Erfassungen

Brutvögel Um die Beeinträchtigungen auf die autochthone Avifauna einschätzen zu können, ist eine avifaunistische Bestandsaufnahme mit 6 Feldbegehungen in Anlehnung an Südbeck et al. (2005) erforderlich, die im Zeitraum zwischen März und Juni durchzuführen sind. Dabei entfallen fünf Begehungen auf die Morgenstunden (Mitte April - Mitte Juni) und eine Begehung wird als Nachtbegehung durchgeführt. Die Waldbereiche werden Mitte März auf Vorkommen von Eulen hin überprüft, die Kontrolle des Offenlandbereichs Ende Mai orientiert sich hingegen an den Erfassungsterminen für Wachtel und Wachtelkönig. Mit diesen Begehungen wird das Gesamtartenspektrum der Brutvögel hinlänglich genau erfasst. Die Erhebung erfolgt flächendeckend auf Grundlage der Linien-Punkt-Kartierung. Zur Einstufung eines Vogels als Brutvogel werden revieranzeigende Merkmale (in erster Linie die Zahl der singenden Männchen, Territorialkämpfe), auf eine mögliche Brut hinweisende Verhaltensweisen (z.B. Balz) und alle indirekten und direkten Nachweise für eine Brut (Nestbau, Eintragung von Futter, Nest- bzw. Gelegefund, Führen von Jungen) herangezogen. Darüber hinaus werden auch alle anderen im Untersuchungsgebiet beobachteten Arten, ihr zahlenmäßiges Auftreten und ihr (beobachteter) Bezug zur Kontrollfläche (Statusangabe) festgehalten. Zug- und Rastvögel Generell erfolgt eine Erfassung der Zug- und Rastvögel mittels Punkt-Stopp-Zählung (Punkttaxierung) witterungsbedingt in den relevanten Monaten September bis April. Dabei erfolgt eine flächenhafte Erhebung von jeweils exponiert liegenden Punkten in einer definierten Fläche in einem festgelegten Zeitraum. Inhalt der Erfassungen sind Art und Anzahl sowie das jeweilige Verhalten und die Zughöhe der Vögel. Daneben wird auch deren Status (Rastvogel, Nahrungsgast, Zugvogel) sowie Zugrichtung und -höhe angegeben. Aufgrund einer hohen Mobilität der zu erfassenden Großvögel (rastende nordische Gänse, Schwäne und Kraniche) sind verlässliche Angaben nur durch eine Synchronzählung an den Schlafplätzen sinnvoll. Hierzu werden 8 Simultanzählungen im Zeitraum von September bis einschließlich April durchgeführt. Die Kartierzeit umfasst den Zeitraum von 1 h vor bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang. Dabei werden flächenscharf Abflugzahlen, Arten sowie Abflugrichtung erfasst. Zusätzlich sind auch nach Möglichkeit Landungen auf angrenzenden Feldbereichen zu protokollieren.

Avifaunistische Erfassungen

Brutvögel Um die Beeinträchtigungen auf die autochthone Avifauna einschätzen zu können, ist eine avifaunistische Bestandsaufnahme mit 6 Feldbegehungen in Anlehnung an Südbeck et al. (2005) erforderlich, die im Zeitraum zwischen März und Juni durchzuführen sind. Dabei entfallen fünf Begehungen auf die Morgenstunden (Mitte April - Mitte Juni) und eine Begehung wird als Nachtbegehung durchgeführt. Die Waldbereiche werden Mitte März auf Vorkommen von Eulen hin überprüft, die Kontrolle des Offenlandbereichs Ende Mai orientiert sich hingegen an den Erfassungsterminen für Wachtel und Wachtelkönig. Mit diesen Begehungen wird das Gesamtartenspektrum der Brutvögel hinlänglich genau erfasst. Die Erhebung erfolgt flächendeckend auf Grundlage der Linien-Punkt- Kartierung. Zur Einstufung eines Vogels als Brutvogel werden revieranzeigende Merkmale (in erster Linie die Zahl der singenden Männchen, Territorialkämpfe), auf eine mögliche Brut hinweisende Verhaltensweisen (z.B. Balz) und alle indirekten und direkten Nachweise für eine Brut (Nestbau, Eintragung von Futter, Nest- bzw. Gelegefund, Führen von Jungen) herangezogen. Darüber hinaus werden auch alle anderen im Untersuchungsgebiet beobachteten Arten, ihr zahlenmäßiges Auftreten und ihr (beobachteter) Bezug zur Kontrollfläche (Statusangabe) festgehalten. Zug- und Rastvögel Generell erfolgt eine Erfassung der Zug- und Rastvögel mittels Punkt- Stopp-Zählung (Punkttaxierung) witterungsbedingt in den relevanten Monaten September bis April. Dabei erfolgt eine flächenhafte Erhebung von jeweils exponiert liegenden Punkten in einer definierten Fläche in einem festgelegten Zeitraum. Inhalt der Erfassungen sind Art und Anzahl sowie das jeweilige Verhalten und die Zughöhe der Vögel. Daneben wird auch deren Status (Rastvogel, Nahrungsgast, Zugvogel) sowie Zugrichtung und -höhe angegeben. Aufgrund einer hohen Mobilität der zu erfassenden Großvögel (rastende nordische Gänse, Schwäne und Kraniche) sind verlässliche Angaben nur durch eine Synchronzählung an den Schlafplätzen sinnvoll. Hierzu werden 8 Simultanzählungen im Zeitraum von September bis einschließlich April durchgeführt. Die Kartierzeit umfasst den Zeitraum von 1 h vor bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang. Dabei werden flächenscharf Abflugzahlen, Arten sowie Abflugrichtung erfasst. Zusätzlich sind auch nach Möglichkeit Landungen auf angrenzenden Feldbereichen zu protokollieren.